Alimentenbevorschussung ist Teil der staatlichen Alimentenhilfe.
Die laufenden Alimente werden als Vorschuss der unterhaltsberechtigten Person auf Gesuch hin von der zuständigen Stelle ausbezahlt und sichern so deren Lebensunterhalt.
Die Alimentenhilfestelle fordert das Geld direkt bei der/dem Unterhaltspflichtigen ein und trägt das Risiko, wenn das Inkasso nicht erfolgreich ist.
Da öffentliche Gelder an bedürftige Personen ausgerichtet werden, ist die staatliche Alimentenbevorschussung auf kantonaler Ebene geregelt; die Unterschiede zwischen den Kantonen sind gross.