Erklärung von Begriffen
FAQs
Das Wohl des Kindes
Das Kindeswohl ist die Richtschnur in allen wesentlichen Fragen, die das Kind betreffen. Dabei ist immer der Einzelfall massgebend, das heisst das einzelne Kind in seiner aktuellen konkreten Lebenssituation, mit all seinen individuellen Eigenschaften, Fähigkeiten und Bedürfnissen. Zum Kindeswohl gehören:
- ausreichende Ernährung, wettergerechte Kleidung, ein Dach über dem Kopf und andere elementare Dinge,
- Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt und vor Vernachlässigung,
- liebevolle Zuwendung, Lob und Anerkennung, Respekt und Achtung,
- Verbindlichkeit in den Beziehungen, Lebensumstände, die dem Kind die nötige Sicherheit bieten.
Die elterliche Sorge
Die «Elterliche Sorge» («Sorgerecht») bedeutet die Befugnis der Eltern, Entscheidung für ihre minderjährigen Kinder zu treffen. Sie gehört zu den gesetzlich geregelten Elternpflichten und -rechten (auch «Kinderbelange» genannt).
Das Gesetz setzt auf die Zusammenarbeit der Eltern: Die gemeinsame elterliche Sorge ist die Regel, die alleinige Sorge kommt zum Zug, wenn das Wohl des Kindes es verlangt. Das Kind mit seinen Rechten und konkreten, individuellen Bedürfnissen steht im Zentrum.
Die rechtlichen Regelungen der Elternpflichten und -rechte betreffen Familien in besonderem Mass, wenn die Eltern nicht zusammenleben.
Was ist der persönliche Verkehr?
Das Kind und die Elternperson, die die elterliche Sorge oder die Obhut nicht innehaben, haben gegenseitig Anspruch auf angemessenen persönlichen Verkehr. Der Anspruch des Kindes auf Alimente besteht unabhängig vom Anspruch auf persönlichen Verkehr.
Was ist die Obhut des Kindes?
Obhut bedeutet, mit dem minderjährigen Kind zusammen in häuslicher Gemeinschaft zu leben und ihm täglich das zu geben, was es für seine harmonische körperliche, seelische, geistige und soziale Entfaltung braucht: Pflege und Erziehung, Nahrung, Kleidung und anderes mehr.
Eltern, die das Kind in ihrer Obhut haben, sind befugt, das Kind täglich zu betreuen und diejenigen Rechte und Pflichten auszuüben, welche seine Pflege und laufende Erziehung betreffen.
Was unterscheidet Obhut und Betreuung?
Der Begriff der Betreuung ist weiter gefasst als derjenige der Obhut: Ausser den Elternpersonen, die mit dem Kind zusammenwohnen und die Obhut innehaben, können auch Dritte die Betreuung wahrnehmen, zum Beispiel die Tagesmutter, Betreuende in der Kita oder Grosseltern.
Hat eine Elternperson das Kind nicht in ihrer Obhut, betreut sie es im Rahmen des persönlichen Verkehrs.
Was ist Alimentenbevorschussung?
Alimentenbevorschussung ist Teil der staatlichen Alimentenhilfe.
Die laufenden Alimente werden als Vorschuss der unterhaltsberechtigten Person auf Gesuch hin von der zuständigen Stelle ausbezahlt und sichern so deren Lebensunterhalt.
Die Alimentenhilfestelle fordert das Geld direkt bei der/dem Unterhaltspflichtigen ein und trägt das Risiko, wenn das Inkasso nicht erfolgreich ist.
Da öffentliche Gelder an bedürftige Personen ausgerichtet werden, ist die staatliche Alimentenbevorschussung auf kantonaler Ebene geregelt; die Unterschiede zwischen den Kantonen sind gross.