Die «Elterliche Sorge» («Sorgerecht») bedeutet die Befugnis der Eltern, Entscheidung für ihre minderjährigen Kinder zu treffen. Sie gehört zu den gesetzlich geregelten Elternpflichten und -rechten (auch «Kinderbelange» genannt).

Das Gesetz setzt auf die Zusammenarbeit der Eltern: Die gemeinsame elterliche Sorge ist die Regel, die alleinige Sorge kommt zum Zug, wenn das Wohl des Kindes es verlangt. Das Kind mit seinen Rechten und konkreten, individuellen Bedürfnissen steht im Zentrum.

Die rechtlichen Regelungen der Elternpflichten und -rechte betreffen Familien in besonderem Mass, wenn die Eltern nicht zusammenleben.