(Ent​​-​​) Scheidung

Scheidung-alleinerziehend-Alimente

Zivilstandsänderung, gesundheitliche Auswirkungen, Neuorganisation der Familie, Klärung der Unterhaltsbeiträge oder berufliche Anpassungen –

Auswirkungen einer Scheidung werden einerseits sehr individuell erfahren. Andererseits, was alle Parteien verbindet, ist die Tatsache der sich ändernden Lebensumstände.

Seit 2010 ist laut der BFS  Studie Demos 1/2020 zum Thema Scheidungen die Zahl der Scheidungen in der Schweiz rückläufig. Geschiedene Personen leben heutzutage in diversen Haushaltsformen zusammen und das Bild, dass Geschiedene zwingend alleine leben ist veraltet. Die Studie zeigte, dass Geschiedene, die mit einer Partnerin oder einem Partner zusammenleben, beispielsweise über bessere Lebensbedingungen und ein grösseres soziales Netz, was gesundheitsfördernde Verhaltensweisen begünstigt, verfügen. Nach der Trennung bzw. Scheidung ist es seit 2014 die Regel, dass die gemeinsame elterliche Sorge in Kraft tritt. Wenn sich Paare mit Kindern trennen, ist in der Regel ein Elternteil verpflichtet, Unterhaltsbeiträge zu zahlen.

Zwar sinkt die Zahl der Scheidungen, dennoch geht man davon aus, dass zwei von fünf Ehen eines Tages mit einer Scheidung enden können. Im Verhältnis, es enden mehr Ehen durch den Tod des Partners oder der Partnerin, als durch Scheidung. Es lassen sich vermehrt Scheidungen von Personen die 20 bis 30 Jahre verheiratet sind, verzeichnen. Entsprechend treffen immer weniger Scheidungen minderjährige Kinder. Die finanziellen und sozialen wie auch emotionalen Folgen bleiben aber bestehen. Bei den Wiederverheiratungen nach einer Scheidung ist eine Ungleichheit zwischen den Geschlechtern zu beobachten. Geschiedene Männer heiraten häufiger wieder als geschiedene Frauen. 

Ende 2018 waren 723 300 Personen der ständigen Schweizer Wohnbevölkerung geschieden. Der Anteil der Geschiedenen verdoppelte sich in den letzten 30 Jahren von 4,2 % (1988) auf 8,5 % (2018). Die geschiedene Bevölkerung ist anteils- und zahlenmässig stärker gewachsen als die ledige, verwitwete oder verheiratete Bevölkerung.

Die Pluralisierung der Lebensformen findet vor allem bei Personen jüngeren und mittleren Alters statt. Nicht jede Person die geschieden lebt, tut dies zwingend alleine. Etwas weniger als die Hälfte aller Geschiedenen (48 %) lebte 2017 allein. Bei Männern war dieser Anteil um 8 Prozentpunkte höher als bei Frauen (53 % gegenüber 45 % ). Erwartungsgemäss steigt der Anteil der Alleinlebenden mit zunehmendem Alter.

Eine Scheidung hat einen ausserordentlichen Einfluss auf die Gesundheit. Verschiedene Studien bestätigen dies, ebenso wie den Fakt, dass das Zusammenleben als Paar gesundheitsfördernd ist. Es besteht nachweislich ein Zusammenhang zwischen Zivilstand und Trennungen/Scheidungen und Krankheit, Behinderung und Todesfällen. Bis auf einige Ausnahmen zeigen die präsentierten Ergebnisse, dass geschiedene Personen, die ohne Partnerin oder Partner leben, im Vergleich zu jenen in Paarhaushalten über eine schlech- tere Gesundheit verfügen, was den gesundheitlichen Nutzen des gemeinsamen Lebens bestätigt. Geschieden und ohne Partnerin oder Partner zu sein, können zu Einsamkeit fühlen, wobei Einsamkeit den subjektiven Mangel an sozialen Bedürfnissen beschreibt. Oftmals kommen noch weitere Aspekte wie fehlende soziale Unterstützung und fehlende Vertrauenspersonen hinzu, was die Gefährdung der Gesundheit weiter fördert. Diese Zielgruppe greift laut der Studie auch häufiger zu Medikamenten. Auf andere Verhaltensweisen liessen sich aber beispielsweise keine Auswirkungen nachweisen (Ernährung, Aktivität, Tabakkonsum).

Oftmals sind jedoch nicht nur die jeweiligen Partner:innen betroffen, sondern auch Kinder involviert. Sofern die Kinder noch minderjährig sind, stellt sich die Frage der Zuweisung der elterlichen Sorge und des Wohnorts der Kinder. Mehr als jede zehnte Person (13 %) mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren ist nicht mehr mit dem anderen Elternteil zusam- men. Bei einer Trennung oder einer Scheidung wird die elterliche Sorge meistens beiden Elternteilen übertragen. 61 % der getrennten oder geschiedenen Eltern haben die gemeinsame elterliche Sorge. In neun von zehn Fällen wird die elterliche Sorge an die Mutter übertragen. Mit zunehmenden Alter der Kinder nimmt auch die gemeinsame elterliche Sorge zu.

Bei Paaren mit Kindern wird häufig ein Elternteil zu Alimente verpflichtet. Ein Punkt, der laut Studien das Armutsrisiko erhöht. Die Haushalte, die Alimente erhalten, umfassen 3,7 % der Bevölkerung. Die Mehrheit davon (59 %) lebt in Einelternhaushalten mit Kindern unter 25 Jahren. Eine Trennung führt in der Regel zu höheren Lebenskosten. Die Höhe der Alimente wird nicht nur aufgrund des Bedarfs der unterstützungsberechtigten Partei festgelegt, sondern auch aufgrund der finanziellen Möglichkeiten der unterstützungspflichtigen Partei. Wenn diese am oder unter dem Existenzminimum lebt, muss sie grundsätzlich keine Alimente bezahlen. Ein allfälliger Fehlbetrag muss dann vom unterstützungsberechtigten Haushalt getragen werden. Eine finanzielle Notsituation ist also unter diesen Umständen durchaus möglich.

Die Alimente zahlenden und erhaltenden Haushalte unterscheiden sich nicht nur bezüglich ihrer Einkommen, sondern auch bezüglich ihrer Ausgaben. Einelternhaushalte mit Kindern, die Alimente erhalten, wenden fast ein Drittel ihres Bruttoeinkommens für die Ausgabenposten Wohnen, Lebensmittel und Bekleidung auf. Weitere 10 % des Budgets werden für Kommunikation und Verkehr ausgegeben und rund 7 % für Unterhaltung, Erholung und Kultur. 18 % entfallen auf sonstige Konsumausgaben. Bei den Einzelpersonen die Alimente zahlen, sind die Anteile für Wohn- und Konsumausgaben entsprechend geringer.

Die neue Situation hat entsprechend auch oftmals Auswirkungen auf die Erwerbssituation: Anpassung des Beschäftigungsgrads, veränderte Arbeitsbedingungen. 25- bis 64-jährige geschiedene Frauen weisen laut der Studie eine höhere Arbeitsmarktbeteiligung auf als die verheirateten gleichaltrigen Frauen. Im Jahr 2018 waren 80,3 % der geschiedenen Frauen erwerbstätig, verglichen mit 73,9 % der verheirateten Frauen. Nebst einer höheren Erwerbsbeteiligung sind geschiedene Frauen von einer höheren Erwerbslosigkeit betroffen als Verheiratete. Über den Zeitraum 2016 bis 2018 betrachtet belief sich die Erwerbslosenquote gemäss ILO der geschiedenen Frauen auf 5,5 % verglichen mit 4,9 % bei den verheirateten Frauen. Bei den Männern beliefen sich die entsprechenden Quoten auf 5,6 % bzw. 3,6 %.

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