Das neue Erbrecht

Bestellen Sie unseren Ratgeber zum neuen Erbrecht, das per 01.01.2023 in Kraft tritt
Alleinerziehende setzen alles daran, dass sie neben Beruf und Haushalt möglichst viel Zeit für ihre Kinder haben. Ihnen soll nichts fehlen. Energie, um die weitere Zukunft zu planen, bleibt da kaum, obschon gerade für Alleinerziehende oder Patchwork-Familien Fragen rund um die Vorsorge zentral sind.
Auch Sie und ich begegnen in diesen Tagen häufiger dem Thema «Vorsorge». Das neue Erbrecht, das am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, wird in einigen Medien bereits aufgegriffen: Es gibt uns allen mehr Spielraum, zu entscheiden, was wir mit unserem Erbe machen wollen. Falls Sie bereits ein Testament oder einen Erbvertrag gemacht haben, lohnt sich eine Überprüfung: Je nach Formulierung wird das Erbe anders aufgeteilt, als Sie sich das ursprünglich vorgestellt haben.
Da wir immer wieder mit Fragen rund ums Erben konfrontiert werden, haben wir einen Ratgeber erarbeitet. Dieser zeigt auf, was sich mit dem neuen Erbrecht ändert und was weiterhin gilt.
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