Alimentenbevorschussung
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Alimente
Leben die Eltern getrennt, beteiligt sich eine Elternperson mit monatlich vorauszahlbaren Unterhaltsbeiträgen am finanziellen Unterhalt des Kindes (Art. 285 ZGB). In der Regel ist diejenige Person «unterhaltspflichtig» bzw. «Unterhaltsschuldner:in», die nicht mit dem Kind zusammenlebt, weniger Betreuung übernimmt und finanziell bessergestellt ist – heute noch in den meisten Fällen der…
Mehr erfahrenEinstieg in die Einelternfamilie
Was erleichtert den Einstieg in die Einelternfamilie? Das Wohl der Kinder, ihre Rechte und individuellen Bedürfnisse sind die oberste Richtschnur beim Familienübergang. Die Kinder müssen in die Gestaltung des neuen Familienalltags einbezogen werden, um die Veränderungen gut bewältigen zu können. Das kann auch Ihnen als Mutter oder Vater helfen, insbesondere…
Mehr erfahrenFinanzielle Unterstützung
Hier finden Sie das Formular für eine allfällige finanzielle Unterstützung.Bitte füllen Sie es direkt online aus.Und hier geht es zum Budget Gesuch SVAMVFür Fragen wenden Sie sich an info@svamv.ch
Mehr erfahrenSteuern
Alimente für minderjährige Kinder Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder müssen von derjenigen Elternperson als Einkommen versteuert werden, an die sie überwiesen werden. Die Elternperson, die die Alimente zahlt, kann sie steuerlich vollumfänglich in Abzug bringen. Alimente für volljährige Kinder Alimente für volljährige Kinder dagegen werden direkt an das Kind ausbezahlt. Sie…
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