AURORA: Kontaktstelle für Verwitwete mit minderjährigen Kindern 

Kontaktstelle für Verwitwete mit minderjährigen Kindern

Der Verein AURORA, Verwitwete mit minderjährigen Kindern, nimmt als einziger Schweizer Verein direkt Betroffener Stellung zum Schlussbericht zur Studie „Die wirtschaftliche Situation von Witwen, Witwern und Waisen“.

Aus unserer Sicht bestätigen wir, dass die Schweiz im internationalen Vergleich einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen leistet. Aber leider wird im Abschlussbericht der Studie die unterschiedliche Form der Berentung von jungen verwitweten Müttern und Vätern mit keinem Wort erwähnt, sondern er orientiert sich lediglich am Haushaltseinkommen der Familien. Aber das Haushaltseinkommen zeigt nicht automatisch die reale wirtschaftliche Situation einer Familie.

In der heutigen Praxis erhalten verwitwete Mütter von minderjährigen Kindern in der Regel lebenslang (oder bis zur allfälligen Wiederverheiratung) eine Witwenrente, während bei verwitweten Männern die Witwerrente mit dem 18. Geburtstag ihres jüngsten Kindes endet.

Die Folge ist, dass während verwitwete Frauen eine bis ins Alter gesicherte Rente – in der Regel aus der 1. und 2. Säule oder SUVA – beziehen, die Männer dafür sorgen müssen, genug arbeiten zu können, um dereinst infolge von Deckungslücken bei AHV und PK nicht von Altersarmut betroffen zu sein. Die Witwer- und Halbwaisenrenten kommen zwar als Zusatzeinkommen über teilweise viele Jahre hinzu, müssen aber in der Praxis oft dazu verwendet werden, die Betreuung der Kinder sicherzustellen, damit der hinterbliebene Vater seine Erwerbstätigkeit in genug hohem Masse fortsetzen kann.

Zudem beobachten auch wir, dass – bedingt durch das in der Schweiz noch immer weit verbreitete traditionelle Familienmodell und die wirtschaftlichen Gegebenheiten – junge Väter mehrheitlich Vollzeit arbeiten, während junge Mütter viel häufiger eine Teilzeitanstellung haben (oder – v.a. bei kleinen Kindern – keiner bezahlten Arbeit nachgehen). Daraus folgt, dass zurückbleibende Väter im Vergleich einen tieferen Rentenansatz bei Witwer- und Halbwaisenrenten haben als junge Witwen und es sich auch für den momentanen Lebensunterhalt als Familie nicht leisten können, ihre Stellenprozente zu senken.

Wenn bei der Versteuerung dann die Renten und das Erwerbseinkommen als Einkommen zu versteuern sind, während die Kosten für die Kinderbetreuung zB in Kinderkrippen nicht vollumfänglich abgezogen werden können, ist der Teufelskreis perfekt: Die scheinbar gut verdienenden Witwer kommen in eine Steuerprogression und bezahlen unverhältnismässig höhere Steuern.

Ergänzend beobachten wir bei unseren 350 Vereinsmitgliedern eine angespannte wirtschaftliche Situation bei Verwitweten, die zuvor im Konkubinat gelebt hatten und somit vor dem Gesetz als Ledige gelten: Sie erhalten keinerlei Witwer- oder Witwenrenten und die Halbwaisenrenten decken meistens nur einen Bruchteil des benötigten Familieneinkommens. So ist es notwendig, dass sie mit einer hochprozentigen Erwerbstätigkeit ihre Familie davor bewahren, in die Armutsfalle zu tappen. Ebenso sind unsere Mitglieder, bei denen ausländischen Rentensysteme angewendet werden, wirtschaftlich benachteiligt. Die Rentensätze unserer Nachbarländer sind tief und unsere Mitglieder Zeit ihres Lebens auf den Verdienst aus hochprozentiger eigener Erwerbstätigkeit angewiesen.

Verein AURORA

Christine Perolini, Präsidentin ad interim

Margret Föppl, Vizepräsidentin und Mitglied des Zentralvorstands des SVAMV

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