Die Anzahl der Kinder, welche unverheiratete Eltern haben, hat in den letzten Jahren in der Schweiz stark zugenommen. Aktuell haben rund 20 Prozent aller Kinder unverheiratete Eltern. Wenn es zu einer Trennung unverheirateter Eltern kommt, gibt es ein paar Punkte, welche beachtet werden müssen.
Anita und Jorge mit Lisa
Anita und Jorge waren 7 Jahre lang ein Paar ohne Trauschein. Sie ist Schweizerin und er stammt aus Spanien. Sie haben eine gemeinsame 5 jährige Tochter. Da sie sich auseinandergelebt haben, beschliessen sie sich zu trennen. Beiden ist es wichtig weiterhin gemeinsam die Verantwortung für ihre Tochter Lisa zu tragen.
Was wurde bereits vereinbart?
Bereits vor der Geburt von Lisa hat Jorge eine Vaterschaftsanerkennung auf dem Zivilstandesamt an ihrem Wohnort gemacht. Gleichzeitig haben die Eltern eine gemeinsame Erklärung abgegeben, wonach sie die gemeinsame Elterliche Sorge vereinbart haben. In dieser Erklärung wird bestätigt, dass die Eltern bereit sind, gemeinsam die Verantwortung für ihr Kind zu übernehmen und dass sie sich über die Obhut, die Betreuung, den persönlichen Verkehr und die Unterhaltszahlungen geeinigt haben. Weiter haben die Eltern einen gemeinsamen Unterhaltsvertrag aufgesetzt und diesen von der KESB am Wohnort bewilligen lassen.
Notwendige Schritte bei der Trennung
Die Verhältnisse haben sich seit der Erstellung des Unterhaltsvertrages stark verändert. Bei der Geburt von Lisa hat Jorge noch auf einer Baustelle aus Aushilfskraft gearbeitet und lediglich ein sehr kleines Einkommen erzielt. Anita hat 100% als Kauffrau in einer Autogarage gearbeitet. Seither hat Jorge eine Weiterbildung absolviert und eine Stelle als Polier gefunden, bei welcher er seine Arbeitszeit weitgehend selbständig einteilen kann. Anita hat ihr Arbeitspensum auf 60% reduziert.
Der Unterhaltsvertrag muss dementsprechend angepasst werden. Da sich Anita und Jorge eine selbständige Ausarbeitung der Änderungen nicht zumuten, melden sie sich beim Sozialdienst an ihrem Wohnort und bitten um Hilfe für die Ausarbeitung. Bereits kurz darauf erhalten sie einen gemeinsamen Termin, an welchen sie alle Unterlagen bezüglich ihrer finanziellen Situation mitbringen. Die Sozialarbeiterin bespricht mit den Eltern wie sie die Betreuung von Lisa aufteilen möchten, erstellt ein Budget und rechnet so die geschuldeten Unterhaltszahlungen aus. Nach drei Sitzungen haben sich Anita und Jorge darauf geeinigt, dass Lisa jeweils vom Sonntagabend bis Donnerstagmittag bei der Mutter und Donnerstagmittag bis Sonntagabend bei Jorge lebt. Auch über die finanziellen Belange sind sie sich einig geworden. Sie lassen den abgeänderten Unterhaltsvertrag bei der KESB genehmigen.
Von frabina, Dezember 2018
Beratungsstelle für Frauen und Männer in binationalen Beziehungen
Kapellenstrasse 24
3011 Bern
Tel. Bern: 031 381 27 01
Tel. Solothurn/Olten: 032 621 68 60
info@frabina.ch
www.frabina.ch
30.01.2020, Y. Feri
Das ist ein sehr vorbildliches Beispiel. Es würde mich aber wundern, wenn die Mehrheit der Trenungen so problemlos ablaufen. Daher fände ich ein Bericht über die Rechte und Pflichten gegenüber einander und gegenüber der Kinder interessanter. Leider habe ich so ein Bericht auf dieser Seite nicht gefunden.