Mit Ihrem Engagement als SVAMV-Mitglied helfen Sie mit, den Anliegen der Einelternfamilien Gehör zu verschaffen und mit Ihrem Jahresbeitrag sind Sie ein wichtiges finanzielles Standbein des Verbands.
Artikel 3 der Statuten definiert die Mitgliedschaft:
Der Verband setzt sich zusammen aus Aktivmitgliederorganisationen, Einzel-Aktivmitgliedern, Gönner und Gönnerinnen und Ehrenmitgliedern, welche die Ziele des SVAMV unterstützen:
a) Aktivmitgliederorganisationen sind Vereine und unabhängige Organisationen alleinerziehender Mütter und Väter bzw. von Einelternfamilien, sowie Gruppen, Vereine und Institutionen jeder Art, welche am Thema Einelternfamilien interessiert sind.
b) Einzel-Aktivmitglieder sind Einelternfamilien und ehemalige Alleinerziehende, Personen, die in Einelternfamilien aufgewachsen sind, sowie Personen, welche am Thema Einelternfamilien interessiert sind.
c) Gruppen, Vereine und Institutionen jeder Art können Kollektiv-Gönner*innen des SVAMV werden, sofern sie nicht Aktivmitgliederorganisation werden wollen.
d) Einelternfamilien, ehemalige Alleinerziehende, in Einelternfamilien aufgewachsene Personen, sowie andere interessierte Personen, welche nicht Einzelaktivmitglied werden wollen, können den SVAMV als Gönner und Gönnerinnen unterstützen.
e) Ehrenmitglieder sind Mitglieder (Einzel-Aktivmitglied oder Gönner*in), die dem SVAMV in besonderer Weise verbunden sind.
Die Beiträge sind wie folgt:
Die Organisationen gemäss a) zahlen einen Jahresbeitrag von Fr. 3.- pro Mitglied ihres Vereins oder ihrer Gruppe.
Gemäss b) unterstützen Sie als Einzel-Aktivmitglied die Ziele des SVAMV und bezahlen einen Jahresbeitrag von mindestens Fr. 30.-
c), d) und e) sind frei in der Wahl des Beitrages.