Der Begriff der Betreuung ist weiter gefasst als derjenige der Obhut: Ausser den Elternpersonen, die mit dem Kind zusammenwohnen und die Obhut innehaben, können auch Dritte die Betreuung wahrnehmen, zum Beispiel die Tagesmutter, Betreuende in der Kita oder Grosseltern.
Hat eine Elternperson das Kind nicht in ihrer Obhut, betreut sie es im Rahmen des persönlichen Verkehrs.