Elterliche Sorge

Elterliche Sorge („Sorgerecht“): Für das minderjährige Kind entscheiden

Eltern, die die elterliche Sorge innehaben, haben die Pflicht und das Recht, die Entscheidungen für das minderjährige Kind zu treffen, für die es selbst noch zu klein ist. Dabei müssen sie die Meinung des Kindes berücksichtigen. Unter anderem leiten die Eltern die Erziehung und bestimmen den Aufenthaltsort des Kindes.

Die elterliche Sorge dient dem Wohl des Kindes

heisst es im Zivilgesetzbuch. Die Eltern müssen die Entwicklung des Kindes fördern und schützen und ihm eine Ausbildung verschaffen, die seinen Fähigkeiten und Neigungen möglichst entspricht. Dabei müssen sie mit der Schule und wenn nötig der Jugendhilfe zusammenarbeiten.

Gemeinsame elterliche Sorge als Regel

Unabhängig von Familienform und Zivilstand der Eltern (also auch wenn die Eltern getrennt leben), stehen die Kinder grundsätzlich unter der gemeinsamen Sorge von Mutter und Vater, ausser wenn dies mit dem Wohl des Kindes nicht vereinbar ist.

Die gemeinsame Sorge entsteht zum einen durch die Ehe der Eltern. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, hat die Mutter die elterliche Sorge inne. Die gemeinsame elterliche Sorge kommt durch eine gemeinsame Erklärung oder durch einen Entscheid der Kindesschutzbehörde (KESB) zustande.

Alleinige elterliche Sorge zum Schutz des Kindes

Die alleinige Sorge hat vor allem dann eine wichtige Schutzfunktion für die Kinder, wenn

  • der Vater oder die Mutter sie – aus welchem Grund auch immer – misshandelt oder vernachlässigt
  • eine Elternperson gegenüber der anderen gewalttätig ist
  • anhaltende, destruktive Konflikte zwischen den Eltern verunmöglichen, dass sie sich in den Kinderfragen einigen können.
Gemeinsame Sorge im Alltag ausüben

Die Eltern entscheiden über die «Eckpunkte der Lebensplanung des Kindes» (Bundesgericht) gemeinsam, zum Beispiel über die Obhut. Die gemeinsame Sorge kann so auch ausgeübt werden, wenn die Distanz zwischen den Wohnorten der Eltern gross ist. Das Gleiche gilt für punktuelle Meinungsverschiedenheiten oder unterschiedliche Ansichten über die Erziehung.
Um die Ausübung der gemeinsamen Sorge im Alltag mit getrennten Haushalten zu erleichtern, lohnt es sich, diejenigen Entscheide festzulegen, die auf jeden Fall gemeinsam getroffen werden.

Allein entscheiden bei gemeinsamer Sorge

Die Elternperson, die das Kind betreut, kann bei alltäglichen oder dringlichen Angelegenheiten alleine entscheiden, oder wenn sie die andere Elternperson nicht mit vernünftigem Aufwand erreichen kann.
Alltägliche Angelegenheiten haben einen engen Zusammenhang mit der täglichen Betreuung und Pflege des Kindes. Beispiele sind die Teilnahme an einem Tagesausflug der Schule, die Behandlung einer Erkältung oder die Bestimmung der Schlafenszeit.

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