Das Kindesverhältnis

Kindesverhältnis zur Mutter

Das Kindesverhältnis zwischen dem Kind und seiner Mutter entsteht durch die Geburt.

Kindesverhältnis zum Vater

Das Kindesverhältnis zwischen dem Kind und seinem Vater kommt durch die Ehe mit der Mutter zustande, oder durch Vaterschaftsanerkennung oder Vaterschaftsurteil, wenn die Eltern nicht heiraten.

Recht auf Herstellung des Verwandtschaftsverhältnisses

Das Kind hat Anspruch darauf, dass das Verwandtschaftsverhältnis zu seinem biologischen Vater hergestellt wird. Es hat das Recht, auf Feststellung des Kindesverhältnisses zum Vater zu klagen. Das Gleiche gilt für seine Mutter.

Beratung

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