Die Rechte des Kindes

Leitlinien für Eltern und Behörden

Das internationale Übereinkommen (Konvention) über die Rechte des Kindes (KRK), das seit 1997 auch in unserem Land gilt, ist die Basis für die Regelung der elterlichen Pflichten und Rechte.

Das Wohl des Kindes geht vor

Die KRK schreibt vor, dass das Wohl des Kindes bei allen Massnahmen, welche Kinder betreffen, vorrangig berücksichtig werden muss. Die schweizerische Bundesverfassung sichert den Kindern das Recht auf «besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung» zu.

Recht auf einen ausreichenden Lebensstandard

Die KRK garantiert dem Kind das Recht auf einen Lebensstandard, der seine umfassende – «körperliche, geistige, seelische, sittliche und soziale» – Entwicklung gewährleistet. Der Staat muss den Eltern helfen, damit sie gut für ihre Kinder sorgen können. Insbesondere muss er alle geeigneten Massnahmen treffen, damit das Kind seine Unterhaltsansprüche geltend machen kann.

Elterliche Verantwortung

Grundsätzlich sind die Eltern gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich. Dabei muss das Wohl des Kindes ihr Grundanliegen sein.

Recht auf Kontakte zu den Eltern

Auch wenn das Kind getrennt von einer Elternperson oder beiden lebt, hat es das Recht, regelmässige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Eltern zu pflegen, vorausgesetzt dass dies seinem Wohl nicht widerspricht.

Der umfassende Schutz des Kindes

Kinder müssen vor „jeder Form von körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschliesslich des sexuellen Missbrauchs“ geschützt werden. Ausserdem verbietet die KRK jegliche Diskriminierung von Kindern, unter anderem wegen des Status der Eltern.

Recht auf Meinungsäusserung und Mitsprache

Kinder haben das Recht, ihre Meinung zu äussern. Die Meinung des Kindes muss in allen Fragen und Verfahren, die es betreffen, berücksichtigt werden. Diese Vorschrift der KRK wird vor allem im Zusammenhang mit der Trennung der Eltern genannt. Sie muss aber selbstverständlich immer beachtet werden, wenn es um die Gestaltung des Familienlebens geht.

 

 

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