Kindesverhältnis zur Mutter
Das Kindesverhältnis zwischen dem Kind und seiner Mutter entsteht durch die Geburt.
Kindesverhältnis zum Vater
Das Kindesverhältnis zwischen dem Kind und seinem Vater kommt durch die Ehe mit der Mutter zustande, oder durch Vaterschaftsanerkennung oder Vaterschaftsurteil, wenn die Eltern nicht heiraten.
Recht auf Herstellung des Verwandtschaftsverhältnisses
Das Kind hat Anspruch darauf, dass das Verwandtschaftsverhältnis zu seinem biologischen Vater hergestellt wird. Es hat das Recht, auf Feststellung des Kindesverhältnisses zum Vater zu klagen. Das Gleiche gilt für seine Mutter.