Regelung der Elternpflichten und -rechte
Für Eltern ohne Trauschein, die getrennt leben oder sich trennen, gelten die gleichen Gesetzesbestimmungen wie für Eltern, die zusammen im Konkubinat leben.
Trennung: Eine Veränderung der Verhältnisse
Wenn sich die nicht miteinander verheirateten Eltern trennen, kommen die gesetzlichen Bestimmungen über die Veränderung der Verhältnisse zur Anwendung. Demnach müssen die Pflichten und Rechte der Eltern – d.h. die elterliche Sorge, der Unterhalt und die Betreuung des Kindes sowie die Obhut und der persönliche Verkehr – neu geregelt werden, wenn sich die Verhältnisse wesentlich ändern und das Wohl des Kindes eine Neuregelung erfordert.
Kindesschutzbehörde (KESB)
Bei Eltern ohne Trauschein ist die KESB für die Abänderung der Elternpflichten und -rechte zuständig – mit einer Ausnahme: Wird eine Klage auf Änderung des Unterhaltsbeitrags erhoben, regelt das zuständige Gericht nötigenfalls auch die übrigen Kinderbelange neu.
Gemeinsame elterliche Sorge im Konkubinat
Nicht miteinander verheiratete Eltern erhalten – unabhängig von ihrer Wohnsituation – die gemeinsame elterliche Sorge mittels einer einfachen gemeinsamen Erklärung, dass sie sich über die Elternrechte und –pflichten geeinigt haben. Voraussetzung ist das Kindesverhältnis zwischen Kind und Vater bzw. Mutter. Das Kindesverhältnis zur Mutter entsteht durch die Geburt. Das Kindesverhältnis zum Vater kommt durch die Vaterschaftsanerkennung oder das Vaterschaftsurteil zustande.
Empfehlenswert: Elternpflichten und -rechte von Anfang an vertraglich regeln
Haben die Eltern ohne Trauschein die elterliche Sorge gemeinsam inne, sind keine weiteren Vereinbarungen vorgeschrieben. Es empfiehlt sich jedoch, zumindest einen Unterhaltsvertrag für das Kind abzuschliessen und von der Kinderschutzbehörde genehmigen zu lassen, da nur ein solcher Vertrag bei Bedarf durchgesetzt werden kann und Zugang zur Alimentenhilfe ermöglicht. Von der KESB genehmigte Vereinbarungen über die Regelung der Betreuung, der Obhut und des persönlichen Verkehrs helfen ebenfalls, sollten später Unstimmigkeiten auftreten.