Umgang mit Behörden

Verhältismässigkeit

Der Auftrag der Behörden ist der Schutz des Kindes. Brauchen Eltern dabei Unterstützung, müssen die verfügten Massnahmen verhältnismässig sein.

Rechtsmittelbelehrung

Kinder und Eltern haben Rechte im Verfahren, die beachtet werden müssen. Besonders wichtig ist, dass behördliche Entscheide eine Rechtsmittelbelehrung enthalten. Diese gibt Auskunft über:

  • das Rechtsmittel (Beschwerde), das die betroffene Person ergreifen kann, wenn sie mit dem Entscheid der Behörde oder des Gerichts nicht einverstanden ist,
  • die Rechtsmittelinstanz (zuständige Behörde), und
  • die Rechtsmittelfrist, das heisst die Frist, innert der eine Beschwerde gegen den Entscheid an die genannte Instanz einzureichen ist; die Fristen sind oft sehr knapp.

 

Beistandschaft für das Kind

Wird eine Beistandschaft eingesetzt, braucht es dazu

  • einen Auftrag
  • eine geeignete Person
  • ein korrektes Verfahren
  • eine Rechtsvertretung
  • eine altersgemässe Anhörung des Kindes.

Letzte Aktualisierung: 07.04.2017

Beratung

Für telefonische Beratung zur persönlichen Situation
stehen unsere Fachberatenden zur Verfügung.