Die Konvention über die Rechte des Kindes
Bei der Regelung der Pflichten und Rechte der Eltern ist das Wohl des Kindes die oberste Richtschnur. Das internationale Übereinkommen über die Rechte des Kindes (KRK), das seit 1997 auch in unserem Land gilt, bietet wichtige Leitlinien für Abmachungen und Regelungen, die das Kind ins Zentrum stellen.
Wichtige Kinderrechte
Das Kind hat insbesondere das Recht auf:
- finanzielle Sicherheit und stabile Betreuungsverhältnisse, die seinen individuellen Bedürfnissen entsprechen
- regelmässige persönliche Beziehungen zu beiden Eltern, ausser wenn dies dem Kindeswohl widerspricht (beispielsweise im Fall von Misshandlungen)
- Mitsprache und Rechtsvertretung
- Schutz vor Misshandlung jeder Art.
Einzelfall massgebend
Um Regelungen zu finden, die das Kindeswohl gewährleisten, sind die Lebensumstände im Einzelfall und die individuellen – zum Beispiel altersabhängigen – Bedürfnisse des Kindes massgebend.
Eltern in der Pflicht
Das Schweizer Familienrecht setzt in erster Linie auf die Eltern und auf einvernehmliche Abmachungen zwischen ihnen. Können die Eltern wichtige Bedürfnisse ihres Kindes nicht erfüllen, müssen die Behörden (Kindesschutzbehörde, Gericht) das Kind schützen.