Alimente für minderjährige Kinder
Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder müssen von derjenigen Elternperson als Einkommen versteuert werden, an die sie überwiesen werden. Die Elternperson, die die Alimente zahlt, kann sie steuerlich vollumfänglich in Abzug bringen.
Alimente für volljährige Kinder
Alimente für volljährige Kinder dagegen werden direkt an das Kind ausbezahlt. Sie werden deshalb steuerlich wie andere Ausgaben behandelt, die Eltern für den Unterhalt ihrer Kinder tätigen: Sie sind nicht zum Abzug zugelassen und müssen vom volljährigen Kind nicht als Einkommen versteuert werden.
Die Regelung der Elternpflichten und die Steuern
Bei den geschiedenen und den nicht miteinander verheirateten Eltern von minderjährigen Kindern sind die Voraussetzungen für die Gewährung der verschiedenen kinderrelevanten Steuerabzüge und -tarife unterschiedlich und kompliziert geregelt. Je nach dem basieren sie auf der elterlichen Sorge, den Alimentenzahlungen oder der Obhut. Ausserdem spielt eine Rolle, ob die Eltern ohne Trauschein getrennt oder als Konkubinatspaar zusammen leben.
Direkte Bundessteuer: Abzug der Kinderbetreuungskosten
Leben die Eltern getrennt und haben sie die elterliche Sorge gemeinsam inne, nimmt die Bundessteuer auf die Regelung der Obhut Bezug. So steht der Abzug der Kosten der Fremdbetreuung der Kinder derjenigen Elternperson zu, die mit dem Kind zusammenlebt (alleinige Obhut) und berufstätig ist. Im Fall der alternierenden Obhut können die Eltern den Abzug der nachgewiesenen Kinderfremdbetreuungskosten unter sich aufteilen. Die Kosten, die die Eltern geltend machen, dürfen zusammengezählt den maximal gewährten Abzug nicht überschreiten.
Direkte Bundessteuer: Elterntarif
Leben die Eltern in zwei Haushalten, wird diejenige Elternperson zum Elterntarif besteuert, die mit dem Kind zusammen wohnt, also die alleinige Obhut innehat. Bei der alternierenden Obhut erhält die Elternperson mit dem höheren Reineinkommen den Elterntarif, da davon ausgegangen wird, dass sie zur Hauptsache für den Unterhalt des Kindes sorgt.